Die notarielle Vollmacht – Ihre Rechtsgeschäfte in kompetenten Händen

Durch eine Vollmacht wird einer Person eine bedeutsame Handlungsmöglichkeit eingeräumt, im Namen des Vollmachtgebers Rechtsgeschäfte abzuschließen und Handlungen vorzunehmen. Die notarielle Beurkundung stellt die Gültigkeit und Rechtssicherheit einer Vollmacht sicher. Daher ergeht regelmäßig der Rat, eine Vollmacht, wie eine Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung, ausschließlich einer Person des Vertrauens zu erteilen.

 
Anna Gilgenberg
Notarfachwirtin
Staatl. geprüfte Betriebswirtin
Ihre erste Ansprechpartnerin

Was ist eine notarielle Vollmacht und welche Arten von Vollmachten gibt es?

Eine notarielle Vollmacht ist ein wichtiges Thema. Sie ermöglicht es einer anderen Person, Rechtsgeschäfte in Ihrem Namen abzuschließen oder Entscheidungen in dem Fall für Sie zu treffen, wenn Sie dazu nicht in der Lage sind. Sie berechtigen den Bevollmächtigten mit der Vollmachtsurkunde dazu, diese Geschäfte in Ihrem Namen durchzuführen, wenn Sie abwesend oder geschäftsunfähig sind.

Sie können bei der Erstellung beispielsweise festlegen, ob die Vollmacht als Generalvollmacht ausgestellt werden oder für einen speziellen Einzelfall gelten soll (Spezialvollmacht) ist. Aber eine notarielle Vollmacht bietet noch mehr Möglichkeiten: Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung sichern Sie für den Fall ab, dass Sie aufgrund von Erkrankungen oder Alter nicht mehr selbst entscheiden können und Ihre Angabe in jeder Hinsicht berücksichtigt wird. Es gibt daher viele Arten und Ausgestaltungen von Vollmachten, insbesondere sind hier folgende Vollmachten zu nennen:

  • Bankvollmacht
  • Behördenvollmacht
  • Bietervollmacht Zwangsversteigerung
  • Nachlassvollmacht
  • Generalvollmacht
  • Generalvorsorgevollmacht für Eheleute
  • Generalvorsorgevollmacht
  • Handelsregistervollmacht
  • Handlungsvollmacht
  • Patientenverfügung
  • Postempfangsvollmacht
  • Prokura
  • Spezialvollmacht
  • Stimmrechtsvollmacht
  • Verkaufsvollmacht
  • Verwaltervollmacht WEG
  • Vollmacht für Arztbesuch des Kindes
  • Vollmacht für Haus- und Immobilienverwaltung
  • Vollmacht für öffentliche Versteigerung
  • Vollmacht und Auftrag zur Einsichtnahme in Akten
  • Vollmacht Studienbewerbung/Immatrikulation
  • Vollmacht zur Aufsichtspflicht (Reisevollmacht)
  • Vollmacht Jugendschutz
  • Vorsorgevollmacht für Unternehmer
  • Vollmacht für einen Makler
  • Vollmacht zur Erteilung von Auskünften
  • Schweigepflichtentbindung
  • Vollmacht zum Grundstückserwerb
  • Vollmacht zur Grundstücksveräußerung

Eine notarielle Vollmacht ist ein wichtiges rechtliches Instrument, das Ihnen ermöglicht, jemanden zu ernennen, der in Ihrem Namen handeln und Willenserklärungen abgeben kann. Die notarielle Beurkundung sorgt dabei für Rechtssicherheit. Bei Notar Dr. Durchlaub können wir Ihnen dabei helfen, sicherzustellen, dass die Vollmacht Ihren genauen Anforderungen genügt, etwa im Fall von Bankkonten, Immobilientransaktionen oder medizinischen Entscheidungen.

 

Wann benötige ich eine notarielle Vollmacht?

Oft ist die Ausstellung einer Vollmacht in Form einer Generalvollmacht oder Spezialvollmacht notwendig, wenn jemand zu einem wichtigen Termin aus unterschiedlichen Gründen nicht anreisen kann. Das kann zum Beispiel der Kauf oder Verkauf einer Immobilie sein, wenn Sie im Ausland sind. Eine notarielle Vollmacht kann für jeden Fall sinnvoll sein, in dem Sie Ihren Willen nicht selbst umsetzen können. Dazu zählen Situationen, in denen Sie durch Krankheit oder Unfall verhindert sind, aber auch, wenn Sie langfristig ins Ausland gehen.

Rechtssicher ist eine Vollmacht dann, wenn die verhinderte Person bei dem Notar, der auch den die Rechtsangelegenheit betreffenden Vertrag aufgesetzt hat – zum Beispiel für den Immobilienerwerb – die Vollmacht verfassen und beurkunden lässt. Der entsprechende Vertrag wird aufgrund Vorlage der Vollmacht sofort wirksam.

Eine Vollmacht kann es einer anderen Person aber auch erlauben, Aspekte Ihrer Gesundheit oder Ihres Vermögens zu regeln, wenn Sie dazu nicht in der Lage sein sollten und vermeidet einen gerichtlichen Betreuer. Sollte dieser Ernstfall eintreten, werden Ihre Erklärungen in einer Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder Betreuungsverfügung berücksichtigt.

Die Vollmacht kann dazu genutzt werden, einen Ehepartner oder eine oder mehrere vertrauenswürdigen Personen aus Ihrem Umfeld als Ihren rechtlichen Betreuer im Falle von Demenz oder anderen gesundheitlichen Einschränkungen zu ernennen. Die notarielle Vollmacht ist ein mächtiges Werkzeug, das es einer Vertrauensperson ermöglicht, in Ihrem besten Interesse zu handeln.

Es ist zu beachten, dass die Vollmacht auch nach dem Tod des Vollmachtgebers weiterhin Bestand haben kann, sofern dies in der Vollmacht ausdrücklich vorgesehen ist (Vollmacht über den Tod hinaus oder postmortale Vollmacht). In dieser Art von Situation ist es für jeden Menschen wichtig, zu wissen, dass die notarielle Vollmacht rechtssicher ist und die Wünsche des Vollmachtgebers korrekt widerspiegelt.

 

Wie ist die notarielle Vollmacht auszugestalten?

Notarielle Vollmachten bieten erhebliche Vorteile für den Vollmachtgeber als auch für Bevollmächtigte. Sie garantieren, dass rechtliche Angelegenheiten, wie wichtige Rechtsgeschäfte, Vermögen oder medizinische Entscheidungen, im besten Interesse des Vollmachtgebers geregelt werden, auch wenn dieser dazu nicht mehr in der Lage ist oder nicht anwesend sein kann. Von Patientenverfügungen bis zur Generalvollmacht – Notarielle Vollmachten gewährleisten die korrekte Ausführung des Willens des Vollmachtgebers durch den Bevollmächtigten.

Auch wenn für eine entsprechende Vollmacht keine gesetzliche Pflicht zur notariellen Beurkundung besteht, empfiehlt sich diese zur Absicherung mit Hilfe des Notars. Bei einer formlosen Vollmacht oder einer Vollmacht, die anhand von Vorlagen erstellt wurde, kann es vorkommen, dass der Vollmachtstext in Unkenntnis wichtige Aspekte unzureichend oder falsch formuliert werden. Der Wunsch des Vollmachtgebers kann vor Gericht nicht mehr genau nachgewiesen werden und darüber hinaus ist Geschäftsfähigkeit im Alter nicht belegt. Diese Dinge sind aber von Bedeutung, sollte es aufgrund von Unstimmigkeiten zu späteren rechtlichen Auseinandersetzungen kommen.

Eine notarielle Vollmacht wird deshalb am besten durch Ihren Notar erstellt und rechtssicher beurkundet. Als erster Schritt trifft sich der Vollmachtgeber mit dem Notar, um die genauen Bedingungen der Vollmacht zu besprechen. Ob es sich hierbei um eine Generalvollmacht handelt, in der eine Vertrauensperson alle Angelegenheiten zum Vermögen regeln darf, um eine Spezialvollmacht zur Erledigung ausdrücklich definierter Einzelgeschäfte oder um eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht, die die Vertretung im Falle eines Unfalls ermöglicht – Ihr Notar stellt sicher, dass die Wünsche des Vollmachtgebers exakt erfüllt werden.

Grundlegende Inhalte einer notariellen Vollmacht sind:

  • Angaben zum Vollmachtgeber
  • Angaben zum Bevollmächtigten
  • Zweck und Umfang der Vollmacht
  • Angaben zur zeitlichen Gültigkeit

Warum sollte man eine Vollmacht beim Notar beurkunden lassen?

Eine notarielle Vollmacht regelt die Rechte und Pflichten zwischen dem Vollmachtgeber und einem Bevollmächtigten, meist einer Vertrauensperson bis auf Widerruf. Sie tritt in Kraft, wenn der Vollmachtgeber, aufgrund von Gründen wie Krankheit oder Unfall oder Abwesenheit, nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. Selbst bei Eintritt der Geschäftsunfähigkeit oder dem Tod des Vollmachtgebers kann sie ihre Gültigkeit behalten. Die Vollmacht ermöglicht daher die reibungslose Abwicklung von Angelegenheiten und verringert zugleich die psychische Belastung für die Betroffenen. Die notarielle Beurkundung stellt die Gültigkeit und Rechtssicherheit sicher.

Eine notarielle Vollmacht, wie die Generalvollmacht, bietet Schutz bei Ihren Rechtsgeschäften. Eine Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung stellen sicher, dass keine medizinischen Behandlungen an Ihnen vorgenommen werden, die Sie nicht wollen oder Ihnen vom Gericht ein Betreuer zugeteilt wird.

In Ihrer Abwesenheit, im Alter oder bei Erkrankungen kann der Bevollmächtigte verlässlich und sicher Verträge in Ihrem Namen schließen oder wichtige unternehmerische und persönliche Entscheidungen treffen. Notarielle Vollmachten geben Ihnen das Vertrauen, dass Ihre Wünsche und Entscheidungen genau so umgesetzt werden, wie Sie es beabsichtigt haben, selbst wenn Sie nicht persönlich anwesend sein können.

 
 

Welche Arten von Vollmachten gibt es?

Er gibt unterschiedliche Arten von Vollmachten, die aus verschiedene Lebensbereiche ausgelegt sind. Mit einer Generalvollmacht kann eine Vertrauensperson zum Beispiel sämtliche Angelegenheiten, von der Verwaltung des Vermögens bis zum Widerruf von Verträgen, für Sie erledigen.

Eine Betreuungsverfügung stellt sicher, dass im Fall der Geschäftsunfähigkeit Ihre Wünsche berücksichtigt werden. Vollmachten spielen aber auch bei unternehmerischen Tätigkeiten eine wichtige Rolle und sichern damit den Fortbestand eines Unternehmens.

Vollmachten für private Angelegenheiten

Eine notariell beurkundete Vollmacht kann in vielen Lebenslagen von Nutzen sein. Vor allem im Ernstfall, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sein sollten, Ihre Angelegenheiten zu regeln, eröffnet es dem Bevollmächtigten das Recht, in Ihrem Sinne zu agieren.

In Zweifelssituationen verschafft eine rechtlich einwandfreie Vollmacht Klarheit. Sie beugt Streitigkeiten vor und minimiert das Risiko von Fehlentscheidungen. Mit einer zusätzlichen Betreuungsverfügung schützen Sie darüber hinaus ganz konkret Ihre persönlichen Interessen in gesundheitlichen Belangen.

Generalvollmacht

Mit einer Generalvollmacht räumen Sie einer Person Befugnisse in persönlichen sowie rechtlichen Angelegenheiten in größtmöglichem Umfang ein (§§ 164 ff BGB). Explizit genannt werden müssen in der Generalvollmacht jedoch medizinische Behandlungen, die an Ihnen durchgeführt werden.

Ausgeschlossen sind:

  • Eheschließung und Scheidung
  • Errichtung eines Testaments
  • Adoption

Eine Übertragung dieser Willenserklärungen auf andere Personen durch eine Vollmacht ist rechtlich nicht möglich. Sie können nur von einer Person selbst abgegeben werden und werden auch nicht durch eine Generalvollmacht abgedeckt. Ist eine gesetzliche Vertretung durch einen Betreuer vorhanden, gilt nach § 1411 BGB das Vormundschaftsrecht, das dies auch vor Gericht genehmigt.

Notarielle Vollmachten erlauben es Ihnen, Personen Ihres Vertrauens zu bevollmächtigen, rechtliche Angelegenheiten in Ihrem Namen zu tätigen. Obwohl Generalvollmachten einen größeren Spielraum bieten, ist es wichtig, den Willen des Betroffenen präzise zu definieren, um Missverständnisse oder Konflikte zu vermeiden.

Dabei regelt die Person mit Hilfe der erteilten Generalvollmacht die Abwicklung der Rechtsgeschäfte nach dem expliziten Wunsch des Vollmachtgebers. Folglich stellt eine notarielle Vollmacht ein starkes rechtliches Instrument dar, das durch die Beurkundung des Notars einen hohen Standard an Sicherheit gewährleistet.

Trans- und postmortale Generalvollmachten

Eine trans- oder postmortale Generalvollmacht (§§ 167, 168 BGB) ist eine Vollmacht, die, wie der Name schon sagt, auch nach dem Tod des Vollmachtgebers Bestand hat. Der Bevollmächtigte kann Verträge oder Finanzgeschäfte im Namen des Vollmachtgebers bzw. seiner Rechtsnachfolger (Erben) tätigen, bevor der Erbschein vorliegt. Die transmortale Generalvollmacht gilt im Unterschied zur postmortalen Generalvollmacht auch schon vor dem Tod des Vollmachtgebers.

Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht ist ein kluger Schritt zur Vor- und Fürsorge für unerwartete Lebensereignisse, wie Erkrankungen oder einen medizinischen Notfall. Sie legt verbindlich fest, wer Sie im Ernstfall vertritt, beispielsweise wenn Sie gesundheitlich nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten selbst zu regeln und vermeidet die rechtliche Betreuung nach § 1814 BGB.

Die bevollmächtigte Person, oft ein nahestehender Verwandter, erhält bis auf Widerruf die Vollmacht und kann im Rahmen der Festlegungen für Ihre Betreuung und Belange sorgen. Damit ist sie ein wichtiger Helfer, auf den Sie im Ernstfall vertrauen können.

Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung wird festgelegt, welche Therapien an Ihnen angewendet werden sollen und welche nicht, falls Sie sich selbst dazu nicht äußern können. Das kann beispielsweise lebensverlängernde Maßnahmen beinhalten oder bestimmte Behandlungsmethoden ausschließen. Ihr Notar hilft Ihnen, die Formulierungen nach aktuellem Recht zu erstellen, damit im Notfall nur genau das umgesetzt wird, was Sie sich wünschen.

Betreuungsverfügung

Eine Betreuungsverfügung stellt sicher, dass kein vom Gericht bestimmter Betreuer bestellt wird, wenn Sie beispielsweise an einer schweren Erkrankung leiden oder einen Unfall haben. So wird sichergestellt, dass eine Person Ihres Vertrauens in diesem Fall Entscheidungen für Sie trifft. Was der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung ist und wie Sie sicherstellen, dass jeder Ihnen wichtige Bereich ausreichend abgedeckt ist, erfahren Sie bei Ihrem Notar in Bochum. Rufen Sie an und vereinbaren Sie einen Termin.

 

Vollmachten für unternehmerische Tätigkeiten

Vor allem in Unternehmen ist es wichtig, dass Prozesse und Tagesgeschäft reibungslos laufen, auch wenn Sie selbst nicht vor Ort sind. Vollmachten stellen dies sicher und ermöglichen es Ihren Mitarbeitern, Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Prokura

Die Prokura ist eine häufige Form der Vollmacht, die im handelsrechtlichen Bereich in Unternehmen zur Anwendung kommt (§ 49 HGB). Sie ermöglicht dem Bevollmächtigten alle Arten von Rechtsgeschäften, außer den Verkauf von Grundstücken. Soll auch hierfür eine Vollmacht erteilt werden, muss dies explizit festgelegt werden.

Unterschiedliche Formen der Prokura beinhalten den Abschluss von Rechtsgeschäften als Einzelperson oder nur zusammen mit anderen Prokuristen oder Geschäftsführern. Außerdem kann die Prokura beispielsweise auf eine einzige Filiale eines Unternehmens beschränkt sein. Die Erteilung einer Prokura erfordert den Eintrag der Prokuristen ins Handelsregister.

Handlungsvollmacht

Eine Handlungsvollmacht ist, anders als die Prokura, auf bestimmte Rechtsgeschäfte beschränkt (§ 54 HGB). Die bevollmächtigte Person kann damit Geschäfte für ein Unternehmen durchführen. Dabei handelt es sich um solche Rechtsgeschäfte, die in der Branche üblich und für das Unternehmen typisch sind.

Bei der Handlungsvollmacht sind unterschiedliche Arten von Geschäften möglich, die der Bevollmächtigte durchführen darf. Festgelegt werden dabei zum Beispiel der Geschäftszweig oder die Begrenzung der Vollmacht auf ein einzelnes Rechtsgeschäft.

Wann muss eine Vollmacht notariell beurkundet werden?

Zwar sind die meisten Vollmachten grundsätzlich nicht beurkundungspflichtig, denn es gilt der Grundsatz, dass eine Vollmacht nicht der Form des Rechtsgeschäftes entsprechen muss, das mit der Vollmacht vorgenommen werden kann (§ 167 Abs. 2 BGB). Doch aufgrund der oft unzureichenden Dokumentation und fehlenden Beweissicherheit in ihrer Wirksamkeit ist dieser Grundsatz letztlich stark eingeschränkt.

Aus diesem Grund hat die Rechtsprechung von diesem Grundsatz der Formfreiheit inzwischen zahlreiche Ausnahmen definiert. So muss zum Beispiel beim Kauf oder Verkauf eines Grundstückes nach § 311 b Abs. 1 S. 1 BGB neben dem entsprechenden Vertrag auch die Vollmacht für den Vertreter notariell beurkundet werden, sofern diese Vollmacht eine unwiderrufliche ist.

Vorgeschrieben ist die notarielle Beglaubigung bzw. Beurkundung einer Vollmacht ebenfalls bei der Unterzeichnung eines Gesellschaftsvertrages, zur Gründung einer GmbH (§ 2 Abs. 2 GmbHG) und in manchen Fällen zum Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages (§ 492 Abs. 4 BGB).

Auch das Grundbuchamt erkennt bei Eintragungen im Grundbuch Vollmachten nur an, wenn die Unterschriften (mindestens) notariell beglaubigt sind (§ 29 Abs. 1 GBO). Geht es um einen Eintrag ins Handelsregister, muss zumindest die Unterschrift unter einer Vollmacht notariell beglaubigt werden.

Was kostet eine notarielle Vollmacht?

Die Kosten für eine notarielle Vollmacht richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und sind bundesweit einheitlich und verbindlich. Das bedeutet, dass Notare davon nicht abweichen dürfen. Die Kosten richten sich nach Ihrem Vermögen und der Reichweite der Vollmacht. Der Höchstwert ist unabhängig vom tatsächlichen Wert auf 1.000.000,00 € beschränkt. Für die Beurkundung wird die Hälfte dieses Wertes der Ermittlung der Notarkosten zu Grunde gelegt. Der Notar übernimmt den Entwurf, die Ausgestaltung und die Beurkundung Ihrer Vollmachten.

Beratung zur notariellen Vollmacht bei Dr. Durchlaub in Bochum

Sind Sie sich unsicher, ob Sie eine Vorsorgevollmacht ausstellen sollten und ob eine bestimmte Person dafür in Betracht kommt? Oder haben Sie Zweifel, wie Sie als Vollmachtgeber bei einer Generalvollmacht genau vorgehen sollten?

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Notar Dr. Thomas Durchlaub und seine Mitarbeiter beraten Sie gern zu allen Belangen der notariellen Beurkundung. Ihre erste Ansprechpartnerin Anna Gilgenberg Notarfachwirtin und staatl. gepr. Betriebswirtin
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